Hintergrund Ergebnisse Zielsetzung Förderung Kriterien Zielgruppe Modalitäten Verfahren


Art, Umfang und Höhe der Förderung

· Die Projektförderung erfolgt auf dem Wege der Zuwendung nach Einzelbewilligung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Die Zuwendungen werden im Rahmen er verfügbaren Haushaltsmittel gewährt. Ein Rechtsanspruch auf Zuwendung besteht nicht.

· Die Zuwendung für Pilot- und Demonstrationsvorhaben ist in der Höhe begrenzt und orientiert sich an den Kosten für den Bau des Solarsystems einschließlich Planung
und den Kosten für die Messtechnik. Der Zuschuss beträgt für die Solaranlagen in der Regel 30 - 50%. Die Förderquote kann bei Systemen mit besonderem Pilotcharakter bzw. hohem technischen Neuheitsgrad im Einzelfall auch darüber liegen. Die Mess-, Daten- und Anzeigetechnik wird wegen des besonderen Bundesinteresses an den wissenschaftlichen Ergebnissen zu 100% gefördert, wobei die sich daraus ergebende, gemittelte Förderquote des Zuschusses für Solaranlage und Messtechnik in der Regel 50% nicht überschreiten darf. Nicht förderfähig sind u.a. Ausgaben für Betrieb, Wartung und Verbrauch der Solaranlagen, für die konventionelle bzw. ergänzende Heizungstechnik sowie für die sonstige Gebäudetechnik.

· Für den Fall, dass sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Errichtung oder den Betrieb von solarthermischen Anlagen wesentlich ändern, behält sich der Förderer eine entsprechende Anpassung der Förderkonditionen für Neubewilligungen vor. Bereits bewilligte Zuwendungen bleiben davon unberührt.

· Zuwendungen für Begleitforschungsvorhaben an Hochschulen bzw. sonstigen Forschungseinrichtungen sowie FuE-Vorhaben aus der gewerblichen Wirtschaft werden gemäß den jeweils geltenden Regelungen zur Projektförderung gewährt.


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