Hintergrund Ergebnisse Zielsetzung Förderung Kriterien Zielgruppe Modalitäten Verfahren


Gegenstand der Förderung

Gegenstand der Förderung sind insbesondere die Planung, Errichtung und Erprobung von Pilot- und Demonstrationsanlagen mit einer erforderlichen Mindestgröße von 100 mē Kollektorfläche und die Begleitforschung in einem Zeitraum von voraussichtlich fünf Jahren (Bauvorhaben) bzw. acht Jahren (Begleit-FuE, Messprogramm) für · solar unterstützte, kombinierte Trinkwassererwärmungs- und Heizungsanlagen für Gebäude, Liegenschaften und Siedlungen mit mittelgroßen (Mehrtages- bzw. Wochen- ) Wärmespeichern bei solaren Deckungsanteilen von über 10% des Gesamtwärmebedarfs,

· solar unterstützte Wärmenetze mit etwa 35 bis 60% solarem Deckungsanteil am Gesamtwärmebedarf und besonders kostengünstigen und effizienten Speicherkonzepten zur zentralen Langzeitwärmespeicherung,

· die Einbindung von solarthermischen Anlagen in Fernwärmenetze,

· integrale Konzepte zur Kombination von Solarwärme, Geothermie, Abwärme und energetischer Biomassenutzung zur weitgehend CO2-neutralen Wärmeversorgung,

· die solar unterstützte Klimatisierung und deren Kombination mit solarer Trinkwassererwärmung und Heizung zur Nutzung der Solarwärme in Zeiten ohne Kühlbedarf,

· solare Prozesswärme im Niedertemperaturbereich in besonders geeigneten Anwendungen (z. B. Lebensmittelindustrie, Großküchen, Wäschereien),

· andere als die genannten Anwendungen und Systemvarianten bei besonderer wissenschaftlicher, technischer oder wirtschaftlicher Bedeutung im Einzelfall.

Darüber hinaus können auch weiterhin große Solaranlagen zur alleinigen Trinkwasservorwärmung als Pilotanlagen gefördert werden, wenn diese aufgrund ihrer technischen Lösung zu besonders günstigen solaren Nutzwärmekosten (< 0,12 EUR/kWh) führen oder wenn diese Anlagen durch besonders innovative Lösungen, z. B. auf dem Gebiet der Kollektorintegration oder des Speicher- und Regelungskonzeptes, zu einer signifikanten Weiterentwicklung der Komponenten- bzw. Systemtechnik beitragen. Wenn der Innovationsgehalt der Solaranlage nicht den Bedingungen dieses Förderkonzeptes entspricht, wird auf die Fördermöglichkeit des Marktanreizprogramms verwiesen. Im Marktanreizprogramm werden Solarkollektoranlagen mit einer Gesamtbruttokollektorfläche von bis zu 200 qm mit Investitionszuschüssen von derzeit 110 Euro/ je angefangenem qm installierter Bruttokollektorfläche gefördert , wenn der zertifizierte jährliche Kollektorertrag Q kol 350 kWh/m2 bei einem solaren Deckungsanteil am Zapfwarmwasser von 40% beträgt. Ab 1. Juni 2004 können Solarkollektoranlagen nur noch gefördert werden, wenn der jährliche Kollektorertrag Q kol 525 kWh/m2 bei einem solaren Deckungsanteil von 40% beträgt und die Solarkollektoren die Kriterien des Umweltzeichens RAL-ZU 73 erfüllen. Darüber hinaus ist die Förderfähigkeit an die Bedingung gekoppelt, dass Solarkollektoranlagen mit Ausnahme von Speicher- und Luftkollektoren mit einem geeigneten Funktionskontrollgerät bzw. einem Wärmemengenzähler ausgestattet sind.

Im Rahmen der Begleitforschung werden bei erkennbarem Bedarf und Nutzen eigenständige FuE-Vorhaben zu Planungsinstrumenten, zur Komponenten- und Systemtechnik sowie zu sonstigen Verfahren gefördert, die einen wissenschaftlich-technischen Vorlauf für o.g. Fördergegenstände schaffen bzw. zur Effizienzsteigerung oder Kostensenkung bei thermischen Solaranlagen beitragen.

Gegenstand der Förderung sind begleitend zu den technischen Vorhaben

· Instrumente zum Energie-Contracting bei Vorhaben mit solar unterstützter Trinkwassererwärmung und Heizungsanlagen ­ Solares Contracting.
· Rechtliche Probleme.

· Entwicklung von Entscheidungshilfen für die Investition in solarthermische Anlagen und ihre Einbindung in das gesamte Energiemanagement für Eigentümer großer Gebäude bzw. Liegenschaften, z.B. Wohnungsunternehmen, Versicherungen u.a. große Dienstleistungsketten, große Industrieunternehmen

· Vermittlung der Ergebnisse der innovativen-technischen Lösungen an die Akteure, wie Planer, Architekten, Bauherren, Handwerker (zum Beispiel ,,Initiative Solarwärme plus").
Die Ergebnisse dieser Vorhaben sollen einen deutlichen Beitrag zur überwindung von wirtschaftlichen, rechtlichen und organisatorischen Markteintrittsbarrieren der Solarthermie für größere Wohnungs-, Dienstleistungs- und Industrieunternehmen leisten.





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