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Hat sich auf Basis des Fragebogens und Energiekonzeptes ergeben, dass das Objekt für eine Aufnahme in das Förderkonzept prinzipiell geeignet sein könnte, wird die betreuende Stelle mit dem potentiellen Antragsteller und - falls vorhanden - Planer des Systems eine Objektbesichtigung und eine Besprechung durchführen. Dies dient dazu, offene Punkte im Fragebogen, in der Projektskizze und im Energiekonzept abzuklären und einen grundsätzlichen Eindruck sowohl vom Objekt als auch vom Gesamtkonzeptzu erhalten. Auf der Basis dieser Besichtigung und Besprechung erstellt die betreuende Stelle ein Objektgutachten für PTJ. |