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Zusammen mit dem Fragebogen und der Projektskizze ist ein Energiekonzept einzureichen. Daraus sollen der Energiebedarf, die geplanten Deckungsanteile durch Solarthermie und ggf. andere erneuerbare Energien sowie das Zusammenspiel der neuen und konventionellen Energieerzeuger untereinander und mit dem Verbrauchssystem ersichtlich werden. Eine Bewertung insbesondere hinsichtlich Energieeffizienz, Kosten und Klimaschutz des im Energiekonzept vorgeschlagenen technischen Systems und die Berechnung relevanter Daten bzw. Kenziffern wird vorausgesetzt. Bei bestehenden Gebäuden dürfen die Grenzwerte der EnEV für den Energiebedarf nicht überschritten werden, es sei denn, es wird nachgewiesen, dass eine Sanierung der Gebäude zum Erreichen dieser Grenzwerte unwirtschaftlicher wäre als der Einbau einer Solaranlage. Für neue Gebäude bzw. Neubausiedlungen müssen die Grenzwerte nach EnEV eingehalten werden. |