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8.2.2 Sonstige Nutzung der Solarenergie

Da bei der Nutzung der Solarenergie für z.B. Prozesswärme oder für Kühlung etc. die Betriebs­be­dingungen für das Solarsystem sehr unterschiedlich sein können, ist es aufgrund der noch weni­gen Pilotanlagen nicht zweckmäßig, für derartige Anwendungsfälle Grenzkostenkurven zu erstellen.

Hier werden die maximal erlaubten Kosten der solaren Nutzwärme im Einzelfall in enger Abstim­mung mit dem Antragsteller und ggf. dem Planer sowie der betreuenden Stelle und PTJ festgelegt. Als absoluter oberer Grenzwert sind auch hier 30 Cent/kWh angesetzt.







PDF-Dokumente: Erläuterungen zum Förderkonzept, Fragebogen zu Trinkwassererwärmung und Raumheizung, Fragebogen zu solarer Kühlung, Fragebogen Solare Nahwärmenetze, Fragebogen zur Integration solarer Prozesswärme in industrielle Anwendungen -nach oben-