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Da bei der Nutzung der Solarenergie für z.B. Prozesswärme oder für Kühlung etc. die Betriebsbedingungen für das Solarsystem sehr unterschiedlich sein können, ist es aufgrund der noch wenigen Pilotanlagen nicht zweckmäßig, für derartige Anwendungsfälle Grenzkostenkurven zu erstellen. Hier werden die maximal erlaubten Kosten der solaren Nutzwärme im Einzelfall in enger Abstimmung mit dem Antragsteller und ggf. dem Planer sowie der betreuenden Stelle und PTJ festgelegt. Als absoluter oberer Grenzwert sind auch hier 30 Cent/kWh angesetzt. |