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8.2.1 Kombinierte Nutzung der Solarenergie zur Trinkwassererwärmung und Raumheizung und für solarunterstützte Wärmenetze

In Abb. 2 sind die Grenzwerte für die maximal im Förderkonzept "Solarthermie2000plus" zugelassenen Kosten der solaren Nutzwärme für Kombianlagen (Trinkwassererwärmung und Raumheizungsunterstützung) und für solarunterstützte Wärmenetze in Abhängigkeit vom solaren Deckungs­anteil am gesamten Wärmeverbrauch des Gebäudes bzw. der Siedlung für unterschiedliche Anla­gengrößen (Kollektorflächen) aufgetragen. Werte für Zwischengrößen können interpoliert werden. Der gesamte Wärmeverbrauch des Wärmenetzes, in das die Solaranlage integriert ist, wird hierbei ab Heizzentrale berechnet.

Diagramm ZfS/SWT
Abb. 2

Parameter: Kollektorfeldfläche; gültig nur für Kombianlagen zur Trinkwassererwärmung und Raumheizung in Wohngebäude- bzw. Siedlungsneubauten

Diese Kurven der solaren Nutzwärmekosten über dem Deckungsanteil wurden mit Hilfe von Simu­lationsprogrammen für die unterschiedlichen Solarsysteme (Integration in Einzelgebäude oder in Wärmenetze) erstellt. Sie basieren auf den bisherigen Ergebnissen und Erfahrungen, die an den Anlagen aus dem Vorläuferkonzept "Solarthermie-2000" sowohl bei Einzelgebäuden als auch bei Siedlungs-Wärmenetzen gewonnen wurden. Die Kurven für Kollektorflächen von 1.000 m² und mehr gelten dabei überwiegend für netzgekoppelte Anlagen, da derart große Flächen nur selten auf Einzelgebäuden installiert werden können.

Anhand der Kurven kann der Betreiber entscheiden, ob er ein größeres Solarsystem mit höherem solaren Deckungsanteil aber auch höheren Kosten für die solare Nutzwärme und insgesamt höhe­ren Kosten für die Gesamtinvestition errichten lassen will, oder ob er sich mit einem geringeren De­ckungsanteil bei niedrigeren Investitionskosten und besserem betriebswirtschaft­lichen Ergebnis zufrieden geben will. Dem Betreiber ist es dadurch möglich, je nach Interessens­lage oder finan­ziellen Möglichkeiten das "passende" Solarsystem auszuwählen.

Bei einem solaren Deckungsanteil von weniger als 10 % am Gesamtwärmebedarf handelt es sich in der Regel um reine TWW- Erwärmungsanlagen ggf. mit Zirkulationseinbindung. Bei so geringen Deckungsanteilen ist eine mit Zusatzkosten verbundene Heizungseinbindung aus wirtschaftlichen Gründen meist nicht zweckmäßig. Daher werden im Förderkonzept "Solarthermie2000plus" in der Regel nur Solaranlagen gefördert, mit denen ein solarer Deckungsanteil am Gesamtwärmebedarf des Gebäudes bzw. der Siedlung von mindestens 10 % erreicht wird.

Das Volumen des Solarspeichers ist abhängig von der Größe des Kollektorfeldes und vom ange­strebten solaren Deckungsanteil etc. Es variiert von einer Größe, die den Energiebedarf für meh­rere Tage speichern kann, bis zu einem Volumen für die Energiespeicherung über mehrere Monate (Saisonspeicher).

Die Kurven in Abb. 2 gelten für Neubauten von Wohngebäuden und ähnlichen Objekten (Senioren­wohnheime, Studentenwohnheime, Krankenhäuser Hotels etc.) sowie Siedlungen bei einer Instal­lation des Kollektorfeldes im oder auf einem Schrägdach und bei einem spezifischen Heizwärmebedarf von ca. 65 bis 85 kWh/(m²·a). Bei Installation auf einem Flachdach können maximal 10 % höhere Kosten zugelassen werden. Bei Installation von Solarsystemen im Gebäudebestand, bei Gebäuden/Siedlungen mit einem von der oben genannten Zahl abweichenden spezifischen Jahres-Heizwärmebedarf und bei Kombianlagen mit stark von Wohngebäuden abweichenden Nutzungs­bedingungen (z.B. Sporthallen, Bürogebäude etc.) werden die Grenzkosten in Einzelentscheidung festgelegt.

Die absolute Obergrenze für die Kosten der solaren Nutzwärme liegt bei 30 Cent/kWh.







PDF-Dokumente: Erläuterungen zum Förderkonzept, Fragebogen zu Trinkwassererwärmung und Raumheizung, Fragebogen zu solarer Kühlung, Fragebogen Solare Nahwärmenetze, Fragebogen zur Integration solarer Prozesswärme in industrielle Anwendungen -nach oben-