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In der Bekanntmachung des BMU zum Förderkonzept ist unter dem Punkt "Gegenstand der Förderung" aufgeführt, dass Kollektoranlagen nur dann gefördert werden, wenn der zertifizierte jährliche Kollektorertrag Qkol (am Kollektorausgang gemessene Energie; auch genannt: Bruttokollektorertrag) mindestens 350 kWh/m² bei 40 % Deckungsanteil am Energieaufwand für die Aufheizung des gezapften Warmwassers beträgt (ab 1.6.2004: 525 kWh/m²). Diese Erträge beziehen sich auf ein fiktives Testsystem, das unter fest definierten Testbedingungen betrieben wird. Sie entsprechen nicht den solaren Nutzwärmeerträgen, die das reale System erbringen wird. In Abb. 1 ist ein stark vereinfachtes Schema einer Solaranlage mit seinen Baugruppen und den Messpositionen für die unterschiedlichen Energien im System dargestellt. Abb. 1: Schema eines Solarsystems zur Trinkwassererwärmung mit Baugruppenbezeichnung und Schnittstellen für die EnergiemessungDer Anbieter muss im Förderkonzept "Solarthermie2000plus" einen Wert für den Jahresertrag an Nutzenergie, die vom Solarsystem an die angeschlossenen Verbraucher abgegeben wird, angeben. Dieser Ertrag wird bezogen auf standardisierte Wetterbedingungen und auf die zu erwartenden Bedingungen (Temperaturen und Energiebedarfswerte) der an das Solarsystem angeschlossenen Verbraucher. Unter dem solaren Nutzwärmeertrag (Systemertrag) ist dabei die Summe der Energien zu verstehen, die am Ankopplungspunkt des Solarsystems an die einzelnen Verbrauchsnetze abgegeben werden. Diese solare Nutzenergie (oder Nutzwärme) berücksichtigt also alle Verluste in allen Komponenten des Solarsystems. Sie ist nicht gleichzusetzen mit der Energie, die vom Kollektorfeld in die Solarspeicher eingespeist wird (Kollektorkreisenergie oder -ertrag). Der vom Bieter angegebene Nutzwärmeertrag kann bei den für die Vergabe zur Diskussion stehenden Angeboten von der betreuenden Stelle bei Bedarf überprüft werden. Bei größeren Abweichungen der Ergebnisse der betreuenden Stelle von den Angaben des Anbieters muss der Planer beim Anbieter nachfragen. Besteht der Anbieter auf dem von ihm angegebenen Garantiewert, so wird PTJ dem Betreiber empfehlen, dass dieser eine bestimmte Summe der Investitionskosten erst dann an den Ersteller auszahlt, wenn das System den garantierten Ertrag (90% des auf reale Bedingungen umgerechneten Wertes; vgl. unten) tatsächlich erbracht hat. Da in der Regel während des realen Betriebs der Solaranlage weder die Wetterbedingungen noch die Verbrauchswerte genau mit den bei der Planung zu Grunde gelegten Werten übereinstimmen werden, wird der vom Anbieter garantierte Ertrag auf die realen Betriebsbedingungen umgerechnet. Dem Anbieter werden so keine veränderten Betriebsbedingungen für das Solarsystem zur Last gelegt. Die Ertragsgarantie gilt als erfüllt, wenn das System während der Intensivmessphasen mindestens 90% des auf die realen Betriebsbedingungen umgerechneten garantierten Ertrags geliefert hat. Wird sie nicht erfüllt, muss das System auf Kosten des Garantiegebers nachgebessert werden, oder es findet eine Minderung statt. Entsprechende Formulierungen müssen in das LV aufgenommen werden. Bezüglich der Leistungen des Planers kann sich der Anbieter entsprechende Garantiezusagen vom Planer geben lassen. Für den Betreiber ist jedoch der alleinige Garantiepartner der Anbieter (Ersteller) des Systems, für große Anlagen - insbesondere bei solaren Nahwärmenetzen mit mehreren Planern und Gewerken - auch der GU oder eine ARGE. Detaillierte Informationen können den Erläuterungen mit dem Titel "Garantierter solarer Ertrag im Förderkonzept Solarthermie2000plus des BMU" entnommen werden. |