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Die betreuende Stelle gibt gegenüber PTJ eine Stellungnahme zur möglichen Aufnahme des Objekts in das Förderkonzept ab. Unter Berücksichtigung dieser Stellungnahme und weiterer vorliegender Projektvorschläge wird dem Antragsteller ggf. empfohlen, einen formellen Förderantrag bei PTJ zu stellen. Die Förderanträge können dabei mit Hilfe des elektronischen Antragssystems „easy“ erstellt werden. Die erforderlichen Antragsformulare, Richtlinien, Merkblätter und Nebenbestimmungen des BMU können unter http://www.kp.dlr.de/profi/easy/index.htm abgerufen werden. Sie sind neben der elektronischen Version ein mal als Papierversion mit rechtsverbindlicher Unterschrift direkt an PTJ einzusenden. Erst nach Bewilligung dieses Förderantrags ist die Errichtung der Solaranlage vom Betreiber bzw. seinem Planer in Abstimmung mit der betreuenden Stelle im Detail zu planen und öffentlich auszuschreiben. Arbeiten, die bereits vor Laufzeitbeginn des Projektes gem. Bewilligungsbescheid durchgeführt wurden, sind nicht förderfähig. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht grundsätzlich nicht. PTJ entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen und verfügbaren Haushaltsmitteln dabei in enger Abstimmung mit dem BMU als Fördermittelgeber. Mit der Bewilligung durch PTJ werden in der Regel zunächst nur die Planungskosten freigegeben. Die Investitionsmittel für das Solarsystem werden bis zur Vergabeentscheidung vorläufig gesperrt. Diese Sperre erfolgt für den Fall, dass die Ausschreibung zu dem Ergebnis führt, dass die Solaranlage nicht zu Kosten errichtet werden kann, die zu einer Unterschreitung der in Kap. 8 genannten Grenzkosten führen. In einem solchen Fall kann die Ausschreibung aufgehoben und evtl. modifiziert wiederholt werden, oder der Abbruch des Projekts wird beschlossen (vgl. Kap. 2.3). Wird das Projekt abgebrochen, werden nur die Planungskosten bis zur Vergabe anteilig gefördert. Von der o.g. Vorgehensweise bei der Mittelfreigabe kann PTJ in begründeten Fällen, insbesondere bei größeren Anlagen, deren Projektrealisierung in mehreren Etappen erfolgen wird, abweichen. In diesem Fall wird zwischen PTJ und dem Antragsteller unter Beratung durch die begleitende Stelle ein angepasster Ablauf entsprechend Planungs- bzw. Baufortschritt abgestimmt. |