Übersicht | « zurück | vorwärts » |
Bei positiver Objektbegutachtung und bei Zusage zur Erbringung der Eigenbeteiligung zur Finanzierung der Solaranlage durch den potentiellen Antragsteller schließt sich für vorhandene Gebäude ein vorbereitendes Kurzzeitmessprogramm (Dauer ca. 6-8 Wochen) an, sofern dies im Rahmen der Projektvorauswahl zweckmäßig und zeitlich möglich ist. Die vorbereitenden Messungen sind hilfreich bei der Überprüfung des Energiekonzeptes, der vorgesehenen Anlagenauslegung und bei der Ermittlung des zu erwartenden solaren Deckungsanteils sowie der zulässigen Grenzkosten für die solare Nutzwärme (vgl. Kap. 8). Im Rahmen dieses Messprogramms werden die Energieströme in den Verbrauchskreisen gemessen, die vom Solarsystem zum Teil versorgt werden sollen. Das Messprogramm wird damit umso aufwendiger, je mehr Verbraucher an die Solaranlage angeschlossen werden sollen. Die Kosten für die notwendigen Messfühler und für deren Einbau sind vom Antragsteller zu tragen. Geräte für die Aufzeichnung der Messdaten werden von der betreuenden Stelle kostenlos beigestellt. Sollte sich nach Prüfung der Messdaten bzw. Auswahlkriterien ergeben, dass die im Fragebogen oder während der Besprechung angegebenen Werte nicht erfüllt werden, oder wenn sich negative technisch-wirtschaftliche Aspekte aus den Messergebnissen ergeben, kann dies dazu führen, dass das Anlagenkonzept geändert werden muss oder eine Antragstellung nicht empfohlen werden kann. |