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2 Projektablauf

2.1 Auswahl der Objekte

Bevor ein Antrag auf Förderung einer Solaranlage an einem Objekt (Gebäude, Gebäudekomplex) gestellt werden kann, wird im Rahmen einer Voruntersuchung zunächst geprüft, ob das Objekt den allgemeinen und den verbrauchsspezifischen Anforderungen (Anlagengröße) entspricht.

- die technischen, die wirtschaftlichen und die klimaschutzseitigen Anforderungen gemäß den Aus­wahlkriterien (Schlüssigkeit des technischen Konzepts, solare Nutzwärmekosten, Energie­effizienz, eitrag zur CO2- Minderung) erfüllt und ob

- ein Interesse des Bundes zur Aufnahme des Projektes als Pilot- bzw. Forschungs- und Demopro­jekt vorhanden ist (Modellcharakter, Multiplikatorwirkung).

Es muss zudem sicher gestellt sein, dass durch die Solaranlage die Wärmeabgabe aus umwelt­freundlichen Energieerzeugungsprozessen (z.B. Kraft-Wärme-Kopplung, Abwärmenutzung etc.) nicht behindert wird.

Die Prüfung der technischen, wirtschaftlichen und klimaschutzseitigen Anforderungen wird im Auf­trag von PTJ von der betreuenden Stelle durchgeführt. Der Interessent erklärt sich bereit, dieser Stelle die zur Beurteilung der Eignung des Objekts erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen sowie, falls erforderlich, vorbereitende Messungen zum Energiebedarf der Verbraucher, an die das Solarsystem angekoppelt werden soll, zuzulassen bzw. nach Vorgaben durchzuführen.

Dieses Auswahlverfahren findet bei bestehenden Objekten in den unten aufgeführten Stufen statt (vgl. Kap. 2.1.1 bis 2.1.4 ). Bei einem geplanten Neubau entfallen Objektbesichtigung (evtl. nur Stand­ortprüfung) und Messprogramm. Generell werden intensive Gespräche mit dem Planer der Anlage und dem Betreiber des Objekts zum beabsichtigten Energiekonzept geführt. Hierbei werden unter anderem die getroffenen Annahmen, die angesetzten Verbrauchswerte, die Dimensionierung und Gestaltung des technischen Systems, die Integration der Solarkollektoren, etc. besprochen.

Wird im Ergebnis der im Folgenden aufgeführten Schritte des Auswahlverfahrens festgestellt, dass die Bedingungen für die Aufnahme des Objekts in das Forschungs- und Demonstrationsprogramm nicht erfüllt sind, wird der Antragsteller auf das Marktanreizprogramm des BMU verwiesen (vgl. neue Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien vom 26.11.2003, veröffentlicht im Bundesanzeiger Nr. 234 vom 13.12.2003).







PDF-Dokumente: Erläuterungen zum Förderkonzept, Fragebogen zu Trinkwassererwärmung und Raumheizung, Fragebogen zu solarer Kühlung, Fragebogen Solare Nahwärmenetze, Fragebogen zur Integration solarer Prozesswärme in industrielle Anwendungen -nach oben-