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Die folgenden Erläuterungen ergänzen die Bekanntmachung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) zum neuen Förderkonzept "Solarthermie2000plus" vom 27.02.2004. Sie gelten allgemein nur für Forschungs- und Demonstrationsanlagen. Bei Pilotanlagen (Anlagen mit Erstcharakter und völlig neu zu untersuchender Technik) können eventuell andere Projektabläufe und Bewertungskriterien notwendig sein. Derartige Anlagen werden daher von PTJ einer angepassten Einzelprüfung unterzogen. Wird eine Anlage nicht in die Förderung von Forschungs- bzw. Demonstrationsprojekten aufgenommen, kann der Antragsteller eine Förderung im Marktanreizprogramm des BMU beantragen. Weitere detaillierte Informationen sind in speziell auf Antragsteller und Planer zugeschnittenen Zusatzerläuterungen zu finden. Im Einzelnen sind dies:
Da sich die Aufnahme- und Förderbedingungen in diesem Förderkonzept innerhalb der Laufzeit ändern können, ist eine Aktualisierung bzw. Anpassung dieser Erläuterungen und auch der anderen zum Förderkonzept gehörenden Unterlagen möglich. |