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Zu den Systemkosten, die bei der Berechnung der solaren Nutzwärmekosten und bei den förderfähigen Investitionskosten zu Grunde gelegt werden, gehören alle Kosten, die zur Errichtung des Solarsystems und seiner Anbindung an die Verbraucher entstehen. Insbesondere gehören dazu:
Nicht zu den Systemkosten gehören die Kosten für die Mess- und Datentechnik und für eine publikumswirksame elektronische Informationstafel (mit Anzeige wichtiger Messwerte im System). Die Kosten dafür werden wegen des besonderen Bundesinteresses an den Ergebnissen bzw. deren Verbreitung zu 100 % gefördert. Da das Solarsystem selbst in der Regel mit 30 bis 50 % gefördert wird (vgl. Bekanntmachung des BMU zum Förderkonzept "Solarthermie2000plus"), ergibt sich unter Einbeziehung der Messtechnik mit einer Förderquote von 100 % eine Mischförderquote. Diese Mischförderquote ist maßgeblich für die Förderhöhe im Projekt. Sie ändert sich auch dann nicht, wenn sich die Kosten zwischen den unterschiedlich hoch geförderten Teilbereichen (System und Messtechnik) gegenüber der Vorkalkulation bzw. Bewilligung verschieben. Nicht gefördert werden die Kosten der Errichtung oder Sanierung des konventionellen Systems zur Wärme- bzw.- Kälteerzeugung, vorbereitende Arbeiten, die für einen effizienten und dauerhaften Betrieb des Solarsystems erforderlich sind, wie z.B. die Sanierung des Daches, das die Kollektoren aufnehmen soll oder die gebäude- bzw. haustechnische Sanierung. Die Durchführung derartiger Maßnahmen auf eigene Kosten kann jedoch bei Bedarf dem Betreiber zur Auflage einer Bewilligung gemacht werden bzw. ist Voraussetzung für eine mögliche Bewilligung. Von den Systemkosten abzuziehen sind ggf. Kosteneinsparungen z.B. für die durch die Kollektoren eingesparte Dacheindeckung beim Neubau u.ä. |