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7 Systemkosten

Zu den Systemkosten, die bei der Berechnung der solaren Nutzwärmekosten und bei den förder­fähigen Investitionskosten zu Grunde gelegt werden, gehören alle Kosten, die zur Errichtung des Solarsystems und seiner Anbindung an die Verbraucher entstehen. Insbesondere gehören dazu:

  • alle Komponentenkosten wie z.B. Kollektoren oder "solar roof", Aufständerungsmaterial für die Kollektoren, Solarspeicher, Wärmetauscher, Rohrleitungen, Pumpen, Armaturen, Regelung, ggf. weitere Komponenten, die der besseren Nutzung der erzeugten Solarwärme dienen, etc.,

  • alle Lohn- und Materialkosten zur Installation dieser Komponenten,

  • alle Bau-Nebenkosten, die für das Solarsystem nötig sind (z.B. Decken- und Wanddurch­brü­che, Ausschachtungsarbeiten bei erdverlegten Leitungen etc.) und

  • die Kosten für Planung, Bauüberwachung, Abnahme und Inbetriebnahme des Solarsystems.

  • Nicht zu den Systemkosten gehören die Kosten für die Mess- und Datentechnik und für eine publi­kumswirksame elektronische Informationstafel (mit Anzeige wichtiger Messwerte im System). Die Kosten dafür werden wegen des besonderen Bundesinteresses an den Ergebnissen bzw. deren Verbreitung zu 100 % gefördert.

    Da das Solarsystem selbst in der Regel mit 30 bis 50 % gefördert wird (vgl. Bekanntmachung des BMU zum Förderkonzept "Solarthermie2000plus"), ergibt sich unter Einbeziehung der Messtechnik mit einer Förderquote von 100 % eine Mischförderquote. Diese Mischförderquote ist maßgeblich für die För­derhöhe im Projekt. Sie ändert sich auch dann nicht, wenn sich die Kosten zwischen den unter­schiedlich hoch geförderten Teilbereichen (System und Messtechnik) gegenüber der Vorkal­kulation bzw. Bewilligung verschieben.

    Nicht gefördert werden die Kosten der Errichtung oder Sanierung des konventionellen Systems zur Wärme- bzw.- Kälteerzeugung, vorbereitende Arbeiten, die für einen effizienten und dauerhaften Betrieb des Solarsystems erforderlich sind, wie z.B. die Sanierung des Daches, das die Kollektoren aufnehmen soll oder die gebäude- bzw. haustechnische Sanierung. Die Durchführung derartiger Maßnahmen auf eigene Kosten kann jedoch bei Bedarf dem Betreiber zur Auflage einer Bewil­li­gung gemacht werden bzw. ist Voraussetzung für eine mögliche Bewilligung.

    Von den Systemkosten abzuziehen sind ggf. Kosteneinsparungen z.B. für die durch die Kollektoren eingesparte Dacheindeckung beim Neubau u.ä.







    PDF-Dokumente: Erläuterungen zum Förderkonzept, Fragebogen zu Trinkwassererwärmung und Raumheizung, Fragebogen zu solarer Kühlung, Fragebogen Solare Nahwärmenetze, Fragebogen zur Integration solarer Prozesswärme in industrielle Anwendungen -nach oben-