Hintergrund Ergebnisse Zielsetzung Förderung Kriterien Zielgruppe Modalitäten Verfahren


Förderverfahren

· Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie den Nachweis und die Prüfung der Verwendung gelten die §§ 23, 44, 44a BHO sowie die entsprechenden Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO). Die Projekte werden im Regelfall nach den Allgemeinen und Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zur Projektförderung für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben auf Ausgabenbasis (A/BNBest-P/BMU) bzw. bei Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft nach den Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (NKBMU 2000) gefördert.

· Da mit dieser Fördermaßnahme im Rahmen des Feldtests nur eine begrenzte Anzahl von forschungsintensiven Pilot- und Demonstrationsvorhaben einschließlich der begleitenden Mess- und Auswerteprogramme sowie von flankierenden Vorhaben der Begleitforschung gefördert werden kann, erfolgt die Projektauswahl in einem mehrstufigen Begutachtungsverfahren. Zunächst ist bei Demonstrationsanlagen ein Fragebogen zur Vorauswahl sowie ein Energiekonzept zur Beurteilung der Eignung des Objektes einzureichen. Bei Anlagen mit Pilotcharakter ist die innovative Zielstellung und der vorgesehene Lösungsansatz in einer formlosen Projektskizze zu beschreiben. Erst nach fachlicher Begutachtung durch die begleitende Forschungseinrichtung und den Projektträger PTJ wird ggf. die förmliche Antragstellung empfohlen (Einzelheiten zum Ablauf siehe unter www.solarthermie2000plus.de).

· Wenn ein Vorhaben in die Förderung aufgenommen wird, erhält der Antragsteller bzw. Zuwendungsempfänger von Beginn an eine wissenschaftlich-technische Beratung, z.B. bei der Festlegung der Systemanforderungen, der Planung, Ausschreibung und Installation der Anlage. Die Planung und Ausführung der Anlagen muss dabei entsprechend dem in der HOAI beschriebenen Leistungsumfang (Phasen 1-9) und in enger Abstimmung mit der begleitenden Forschungseinrichtung durchgeführt werden, die Ausschreibung und Vergabe erfolgt nach VOB (A und B). Um die Anlagen einheitlich wissenschaftlich auswerten, bewerten und vergleichen zu können, werden dazu spezielle Randbedingungen und Vorgaben durch die begleitenden Forschungseinrichtungen erarbeitet. Bei Vorhaben mit besonderem Pilotcharakter wird zudem die Projektentwicklung, die technische Konzeptfindung sowie nach erfolgter Inbetriebnahme die Betriebsoptimierung durch die begleitende Forschungseinrichtung in intensiver Zusammenarbeit mit dem Zuwendungsempfänger und dem Planer der Anlage unterstützt. Die Planung und Betreuung der Mess- und Datentechnik erfolgt durch die begleitende Forschungseinrichtung. Aus Kostengründen können auch in früheren, bereits abgeschlossenen Projekten verwendete Geräte erneut eingesetzt werden. Die Vergabe von Aufträgen darf nicht vor Erhalt des Bewilligungsbescheides erfolgen.

· Nach der Inbetriebnahme wird jedes Pilot- und Demonstrationsvorhaben durch die begleitende Forschungseinrichtung einer mehrjährigen messtechnischen Betreuung und Auswertung unterzogen, in der u.a. auch der zu garantierende solare Systemertrag bzw. die geplante Energieeinsparung überprüft werden.

· Bei Vorhaben zur Begleitforschung sind vor der förmlichen Antragstellung in einer Projektskizze insbesondere der bestehende Forschungsbedarf, die technischwirtschaftliche Zielstellung, der Arbeitsplan, der erforderliche Zeit- und Mittelaufwand und die beabsichtigte Zusammenarbeit (Industriebeteiligung) darzustellen.

· Projektvorschläge, die im Ergebnis der Bewertung keinen ausreichenden FuE-Charakter im Sinne des Förderkonzeptes besitzen, d.h. die Errichtung einer Solaranlage mit bereits marktgängigen Technologien zum Ziel haben werden im Zuge des Auswahlverfahrens auf das Marktanreizprogramm verwiesen. Die Antragstellung im Marktanreizprogramm erfolgt dann gesondert über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Eschborn. Insoweit ist es auch möglich, dass investive Teile eines Gesamtvorhabens über das Marktanreizprogramm und andere, eher innovative Teile desselben Gesamtvorhabens (z.B. Messprogramm) über dieses Förderkonzept gefördert werden, jeweils unter Berücksichtigung der entsprechenden Förderbedingungen.


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